
Wie von der DMSB-Abteilung Technik Automobilsport bereits veröffentlicht, hat die FIA in den Gruppen N, A und R einen FT- Sicherheitstank ab 01.01.2017 zur Pflicht gemacht. Wegen der Kurzfristigkeit und teilweiser Lieferprobleme gilt im DMSB-Bereich für 2017 folgende Übergangsregelung: Bei allen DMSB-genehmigten Veranstaltungen in Deutschland gelten grundsätzlich die Regelungen zum Kraftstoffbehälter gemäß Anhang J 2016 bis zum 31.12.2017. Dies bedeutet, dass bis Ende 2017 weiterhin auch die serienmäßigen Kraftstoffbehälter zugelassen sind, falls in der betreffenden Serienausschreibung nichts anderes festlegt ist. Vorstehende DMSB-Regelung gilt grundsätzlich nicht für Serien mit dem Status International und nicht bei Wettbewerben mit FIA- Prädikat; hier gilt ab 01.01.2017 die Vorschrift aus dem Art. 253-14 bzw. 260-401-a1 im Anhang J 2017.
Ab 2018 wird es in der Gruppe F nachfolgende Regelung hinsichtlich Heckspoiler im Art. 18 des Gruppe F Reglements geben: „Die Breite von nicht-serienmäßigen Heckspoilern darf maximal 80% der Karosseriebreite, gemessen an den hinteren Kotflügeln senkrecht über der Radmitte, betragen. Die Höhe des Heckspoilers darf den höchsten Punkt des Daches nicht überschreiten. Aerodynamische Hilfsmittel am Ende des Fahrzeugs dürfen nicht mehr als 40 cm nach hinten über den äußeren Rand der Karosserie hinausragen“.